Normative Anforderungen und gesetzliche Vorgaben
Die Anforderungen an die Wärmedämmung von Dächern sind in Deutschland gesetzlich streng geregelt: durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Normenreihe DIN 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden).
- GEG-Anforderung: Bei einer Sanierung oder dem kompletten Austausch der Abdichtung von Flachdächern darf der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) maximal 0,20 W/(m²·K) betragen.
- Förderungen (KfW/BEG): Um staatliche Zuschüsse für energieeffizientes Bauen oder Sanieren zu erhalten, wird meist ein strengerer Wert von ca. 0,14 W/(m²·K) gefordert.
- Feuchteschutz: Die Tragkonstruktion muss dauerhaft vor Kondensat, Feuchtigkeit und Luftströmen geschützt werden. Raumseitig ist daher in der Regel eine fachgerechte Dampfsperre (Luftdichtheitsschicht) vorzusehen.